50 Jahre TSIN

34 Der Besuch der Technikerschule kann indivi- duell nach verschiedenen Richtlinien gefördert werden, z. B.: • Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Der Antrag ist bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt zu stellen. • Meister-BAföG Der Antrag ist bei Ihrer Stadtverwaltung bzw. bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Landratsamt zu stellen. • Richtlinien des Bundesförderungsgesetz der Bundeswehr Informieren Sie sich beim zuständigen Kreiswehrersatzamt. • Arbeitsförderungsgesetz (AfG) von der Bundesagentur für Arbeit ( BA) Lassen Sie einen eventuellen Anspruch auf Förderung durch persönliche Rücksprache mit der zuständigen Stelle Ihrer Bundes- agentur für Arbeit prüfen. • Begabtenförderung der Handwerks- kammern Anfragen bei Arbeitsämtern, LVA und Berufsgenossenschaften • Bildungsprämie (neu!) Um die Menschen zum lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, führt die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell ein. Die Bildungs- prämie soll Anreize schaffen, in die eigene Bildung und Weiterbildung zu investieren. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info Fördermöglichkeiten und sonstige Unterstützungsmaßnahmen Aus den Fachbereichen Sonstige Unterstützungsmaßnahmen: • Meisterpreis der bayerischen Staatsregierung Der Meisterpreis der bayerischen Staats- regierung erhalten die jeweils 20 % besten der Prüfungsteilnehmer, die zugleich noch einen Notendurchschnitt Ø ≤ 2,50 haben müssen. Der Meisterpreis wird in Form einer Urkunde überreicht, die vom bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, unterzeichnet wird. • Leistungsprämie der Stadt Ingolstadt Die Leistungsprämie der Stadt Ingolstadt wurde vom Stadtrat am 9. Febr. 2006 beschlossen und würdigt mit einer Geld- prämie von 1000 € diejenigen Schüler, die aufgrund ihrer erbrachten Leistungen im Technikerabschlusszeugnis einen Notendurchschnitt Ø ≤ 1,50 erreicht haben. • Eliteförderung nach dem bay. Eliteförderungsgesetz (BayEFG) Die strengen Leistungsvoraussetzungen für die Zulassung zum schulischen Auswahl- verfahren erfüllt, wer seine Hochschul- zugangsberechtigung in Bayern mit einer Note von mindestens Ø 1,30 erworben hat und einen Notendurchschnitt der schrift- lichen Prüfung(en) mindestens Ø 1,50 erreicht wurde, wobei keine Note schlechter als 2 sein darf. • Firmeninterne Förderprogramme Aufgrund des Fachkräftemangels gehen mehr und mehr Firmen dazu über, unsere Schüler individuell durch diverse Förderprogramme finanziell zu unterstützen, um frühzeitig geeignetes Personal zu rekrutieren. StD Karl Hartl Schulleiter der Technikerschule © fotolia - moonrun

RkJQdWJsaXNoZXIy NDYxMw==